Stelux | Allgemeine Geschäftsbedingungen
defrnlen
 
Allgemeine Geschäftsbedinungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedinungen der Firma Stelux Nahrungsmittelgeräte GmbH & Co. KG. Bitte klicken Sie auf einen Paragraph, um ihn anzusehen.
Die AGB finden Sie auch hier (klick) als PDF.

§1 Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden insbesondere für unsere sämtlichen Angeboten und gegenwärtig sowie zukünftig erteilten Aufträge.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer (im Sinne des §14 BGB).

Unsere Kunden erkennen diese Bedingungen im Voraus als Verbindlich an bei der Erteilung des ersten Auftrages uns sind damit einverstanden, dass diese unsere AGB auch für alle weiteren Angeboten, Aufträge oder Verträge gelten, ohne, dass diese neu vereinbart werden.

Allen entgegenstehenden Bedingungen unserer Kunden werden hiermit widersprochen. Nebenabreden oder von unseren Bedingungen abweichenden Abreden oder Änderungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde in irgend einer Form zusätzliche oder andere Bedingungen aufgibt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen. Soweit diese in Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie nicht stillschweigend Bestand des zwischen uns und unserem Kunde zustande gekommen Vertrages.

Für Aufträge von Bauteilen bzw. Geräten nach Kundenspezifikationen gelten vorrangig unsere besonderen Bedingungen für Fertigungen von Fremdkonstruktionen.
§2 Angebote
Unsere Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind stets freibleibend bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Soweit sie nicht ausdrücklich als Verbindlich bezeichnet worden sind, sind alle zum Angebot gehörende Unterlagen und Angaben wie Zeichnungen und Abbildungen sowie Gewichts- und Maßangaben usw. nur annähernd maßgebend.

Wir behalten uns Eigentum und Urheberecht vor an sämtlichen Unterlagen unsere Angeboten.
Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden oder in sonstiger Weise verwertet werden.
Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.

Die Warendarstellung in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern nur ein unverbindlicher Online Katalog.
§3 Umfang der Lieferung
Ausschließlich unsere Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Umfang der Lieferung/Leistung. Zusätzliche Leistungen, nachträgliche Auftragsänderungen oder Ergänzungen sowie Abnahme-, Verpackungs- und Versandspezifikationen, die uns nach Erstellung der Auftragsbestätigung bekanntgegeben werden, berechtigen uns zu einer angemessenen Nachberechnung.

Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Geräte sind nur annähernd maßgebend.

Die erforderlichen Energieanschlüsse sowie Abwasseranschlüsse, Abgaskamine oder Durchbrüche usw. für die Inbetriebnahme der Geräte, müssen von dem Kunden kostenfrei für uns rechtzeitig vor Lieferung zum Anschluss der Geräte in deren unmittelbarer Nähe fachgerecht durch konzessionierten örtlichen Elektrofachleute bzw. Installateure angebracht bzw. eingebaut werden.
Der Kunde hat selbst für die Einholung von behördlichen Erlaubnissen zu sorgen.

Der Anschluss der Geräte, welcher ggfls. von uns auf Kundenwunsch, kostenpflichtig durchgeführt werden soll, kann erst nach Vorlage dieser Genehmigungen durchgeführt werden.

Zusätzliche Kosten die durch nicht Einhaltung dieser Verpflichtung anfallen gehen auf Lasten des Kunden.
§4 Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich als ab Werk, ohne Verpackung, Versicherung und alle weiteren Kosten, zuzüglich die jeweils z.Z. der Lieferung in gesetzlicher Höhe gültige Mehrwertsteuer vereinbart. Andere Vereinbarungen können jeweils in der Auftragsbestätigung festgelegt werden.

Die Rechnungen werden in EUR aufgestellt und die Zahlung hat ebenfalls in EUR zu erfolgen. Eventuelle Wechselkursänderungen gehen für ausländischen Kunden zu ihren Lasten.
Alle Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach dem Erstellungsdatum geltenden Löhnen und Preisen für Material und Transportkosten errechnet. Sollten sich diese bis zum Tage der Lieferung ändern, so behalten wir uns eine entsprechende Preisberechtigung vor.
Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nach Erstellung der Auftragsbestätigung, auf Wunsch des Kunden, der Liefertermin hinausgeschoben wird.

Zahlungen sind wie folgt zu leisten: Im Inland für Katalogware innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
Für Sonderanfertigungen bzw. keine Katalogartikel, und Objekteinrichtungen sowie für Auslandlieferungen erfolgt die Zahlung nach der Vereinbarung wie sie in der Auftragsbestätigung festgehalten wird.
Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

Vorkasse-Zahlungen erfolgen in der Regel mittels Banküberweisung. Die Auftragsbearbeitung bzw. Abwicklung erfolgt erst nach Eingang des geschuldeten Geldbetrages.
Nachnahme-Zahlungen verursachen u.a. zusätzliche Nachnahmegebühren die auf Lasten des Kunden gehen und in unseren Rechnungen aufgewiesen werden.
Der Kunde muss sicherstellen, dass der Lieferwagen zum vereinbarten Termin nur einmal antreten muss um die Ware auszuliefern.
Zusätzliche Anlieferungsversuche werden mit 40 € zzgl. gesetzlicher MwSt. von uns in Rechnung gestellt.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.

Bei Stundung oder Zahlungsverzug des Kunden können wir 4% Zinsen über Euribor für 1 Monat, mindestens jedoch 9,5 % Zinsen verlangen.
Wir sind zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeiner laufenden Bestellung verpflichtet, vor restloser Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschl. Verzugszinsen, ohne dass wir deshalb in Lieferverzug gesetzt werden können.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf entstandenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung allerdings zuerst auf die älteren Forderungen, anzurechnen.

Der Kunde kann unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, wegen behaupteter Gewährleistungsanspruche, ist ausgeschlossen.
Bei nachgewiesenem Mangel kann der Kunde nur in Höhe eines angemessenen Teils der Kaufpreisforderung sein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

Bei Kreditierungen oder vereinbarten Ratenzahlungen muss der Kunde die Restschuld sofort durch Zahlung ausgleichen wenn:
  • Der Kunde seine Teil- bzw. Ratenzahlung spätestens 10 Tagen nach Terminvereinbarung nicht geleistet hat.
  • Der Kunde seine Zahlung eingestellt hat.
  • sich herausstellt, dass im Vertrag falsche Angaben vom Kunden gemacht worden sind.
Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig zur Zahlung.
§5 Lieferzeit und Lieferung
Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Lieferzeit übernehmen wir nur durch eine schriftliche Lieferzeitgarantie.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringen durch den Kunden der zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen oder sonst von ihm zu erbringenden Leistungen bzw. nicht vor Klärung und Freigabe aller technischen Einzelheiten die die Fertigung des Gerätes beeinträchtigen können.

Weiterhin tritt sie auch nur erst in Kraft, nach Eingang von vereinbarten Anzahlungen auf unser Firmenbankkonto. Barzahlungen an unsere Mitarbeiter oder Dritten werden nicht als Zahlungseingang für die Terminierung anerkannt.

Liefer- und Montagefristen verlängern sich automatisch angemessen, wenn der Kunde eine Änderung der technischen Ausführung wünscht, in Fällen von höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener, von unserem Willen unabhängiger Hindernisse wie u.a. auch Streik, Betriebsstörungen, Aussperrung, behördliche Anordnungen, gleichviel, ob diese in unserem Werk oder bei unseren Zulieferanten eintreten und haben wir nicht zu vertreten.

Im Falle nachträglicher Unmöglichkeit der Ausführung der Lieferleistung, sind wir, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden, berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Die Lieferzeit ist eingehalten wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Bei einer durch den Kunden zu vertretenden Lieferverzögerung sind wir berechtigt, die Rechnung die zu den vereinbarten Bedingungen zu Zahlung fällig wird zum bestätigten Liefertermin bzw. Versandbereitschaft auszustellen. Wir behalten uns das Recht vor Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen.
Konventionalstrafe Forderungen können in keinem Fall geltend gemacht werden, wenn der Kunde durch sein Verhalten zur Lieferverzögerung beigetragen hat.

Wird Abnahme durch den Kunden gewünscht, so sind deren Bedingungen spätestens bei Vertragsabschluss festzulegen.
Werden z.B. Prüfbescheinigungen verlangt, so werden die Kosten hierfür von dem Kunden getragen.
Wird bei Montage durch uns keine Abnahme förmlich verlangt, gilt die Abnahme 8 Tage nach Abschluss der Montage als erledigt.

Der Kunde ist für die gültigen Angaben seiner Firmendaten wie z.B. Adresse, Handelsregisternummer, UST-ID, Sicherheitsnummer und Lieferadresse selbst verantwortlich.
§6 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht spätestens bei Verladung auf den Kunden über, und zwar auch dann wenn Teillieferungen erfolgen.

Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Sendung auf Kosten des Kunden gegen Bruch-, Transport-, Feuer,- und/oder Wasserschäden zu versichern.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware verbleibt, auch nach Weiterverarbeitung durch den Kunden oder durch ihn bestellter Dritte, in unserem Eigentum bis unsere sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen vollständig beglichen worden sind.
Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Gegenstände werden hiermit in Voraus und in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferung an uns automatisch abgetreten.

Mit der Zahlungseinstellung, der Insolvenzbeantragung oder Insolvenzeröffnung, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- bzw. Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung gegen dem Kunden, erlischt für ihn sofort das Recht zum Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Ware und zum Einzug seiner Außenstände.

Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde darf die von uns gelieferten Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Zugriffe Dritte auf die von uns gelieferten Waren oder vom Kunden abgetretenen Forderungen sind uns sofort schriftlich mitzuteilen.
Die hierdurch entstandene Kosten trägt der Kunde in vollem Unfang.
Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch solche welche fest mit Gebäude oder Grund verbunden worden ist, beim Kunden abzuholen.

Er erteilt uns hierfür bei erteilen der Bestellung die Genehmigung jederzeit die in seinem Eigentum oder Besitz stehenden Räumlichkeiten bzw. Grundstücken zu betreten um die Ware zu entfernen.
Kosten für diesen Aufwand trägt der Kunde in angemessener Weise.

Schäden die infolge des Abtransportes bzw. Abbau der Verkauften Geräte an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäude oder Gebäudeteilen dadurch entstehen, müssen nicht von uns erstattet werden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.
§8 Gewährleistung
Der Kunde hat jede einzelne Lieferung zum Zeitpunkt der Lieferung unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie auf typische Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art zu untersuchen und Abweichungen unverzüglicher schriftlich unter genauer Bezeichnung der Art und des Umfangs an uns und nur an uns in unserer zentralen Verwaltung in Arnsberg mitzuteilen. Andernfalls, gilt die Lieferung als genehmigt.
Für von uns gelieferten gebrauchten Geräte, übernehmen wir keine Gewährleistung.

Bei neuen Geräten entfällt unsere Haftung,
  • bei Mängeln, die auf fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
  • bei Mängeln, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebs- oder Reinigungsmittel oder sonstige Einflüsse etc. zurückzuführen sind.
  • bei unerheblichen Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nicht mindern oder für Lieferteile die auf Grund ihre stoffliche Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verschließ unterliegen.
  • bei Leuchtmitteln und Glas egal welcher Qualität.
  • bei Geräten bei denen nicht unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen sorgfältig eingehalten worden sind.
  • bei Geräten bei denen der Kunde selbst oder von ihm beauftragte Dritte, Reparaturen, Ersatzlieferungen und Einbauten sowie sonstige Eingriffe durchgeführt haben.
Das Recht der Kunden, Ansprüche aus Mängeln, geltend zu machen verjährt in allen Fällen frühestens mit Ablauf der Gewährungsfrist.
Unsere Haftung erlischt spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang.

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nicht wenn uns Arglist nachgewiesen wird.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Unsere Gewährleistung beschränkt sich darauf, dass wir alle vom Kunden nachzuweisenden Mängel durch ganze oder teilweise Ersatzlieferung oder Nachbesserung auf unsere Kosten binnen angemessener Frist beheben.
Der Kunde ist berechtigt Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen, falls die Nachbesserung durch uns, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, durch unser Verschulden fruchtlos verstrichen ist.

Die Gewährleistung für den Fachhandel beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz der defekten Teile, die uns zum Nachweis unverzüglich zur Verfügung zur Ansicht gestellt werden müssen und in unser Eigentum zurückkommen.

Für Gegenstände die innerhalb von 12 Monaten (das Ende der Gewährleistung wird auf der Rechnung konkret angegeben) nach Rechnungsdatum nachweisbar Mängel aufweisen leisten wir Gewähr, jedoch unter Berücksichtigung vorab erwähnten Eingrenzungen.

Bei Reparaturen die voraussichtlich 40% des Neuwertes des Gerätes übersteigen, haben wir das Recht dem Kunden ein entsprechendes Neugerät anzubieten.
Handelsvertreter oder sonstige Vertriebspersonen sowie nicht hierzu berechtigte Mitarbeiter, sind befugt Mängelrügen entgegenzunehmen oder Erklärungen zur Gewährleistung abzugeben. Mängelrügen des Kunden bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Form.
§9 Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten wenn uns die gesamte oder teilweise Lieferung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird, und er ein berechtigtes Interesse an die Ablehnung einer Teillieferung hat.

Bei Nichtvertragserfüllung des Kunden sind wir berechtigt 30% des vereinbarten Kaufpreises ohne Nachweis, als Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
Die Geltendmachung höhere Schadensersatzkosten ist dadurch nicht ausgeschlossen insbesondere bei bereits ausgelieferter Ware bei denen zusätzliche Hin- und Rücktransportkosten sowie eventuelle Aufbesserungsarbeitskosten zustande gekommen sind.
§10 Schlussbestimmungen - Erfüllungsort - Gerichtsstand
Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen, des Vertrages oder diese unsere AGB nichtig sein oder werden oder unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.

Spätere Ergänzungen oder Abänderung des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich ist.
Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und alle weitere gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlich Arnsberg. Derselbe Gerichtstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.